Sprützehüsli

Feuerwehr Neschwil

In allen Teilen der Kirchgemeinde Weisslingen bestanden schon vor 1800 gut organisierte Feuerwehren mit bescheidenen Gerätschaften. Das Feuerwehrwesen wurde durch eine Feuerwehrordnung geregelt. Erste Angaben über Kosten finden sich in der Rechnung von 1806 der Ortsgemeinde Neschwil. Die Fürornig «gefissimitiert» dem Seckelmeister und Dorfmeyer 16 Schilling (2 Franken).»
1811 schreibt der Seckelmeister: «Die Feuerordnung zweimal mit dem Gemeindeammann und Gemeinderatsschreiber untersucht, 16 Schilling». 1830 wurde im Kassabuch für die Feuerordnung einen Gulden (5 Franken) verbucht. Vermutlich hat danach die Politische Gemeinde als Aufsichtsbehörde die Buchhaltung übernommen.

Brandbekämpfung

Wenn der Ruf «Fürio, Fürio» durch Neschwil schallte, eilten Männer und Frauen zum Brandort, stauten einen nahe gelegenen Bach und bildeten zwei Reihen vom Bach zur Brandstätte. Mit Wasser gefüllte Eimer wurden von Hand zu Hand geboten und kamen leer wieder zum Bach zurück. Anfänglich wurde das Wasser direkt ins Feuer geschüttet, was für den vordersten Mann nicht ganz ungefährlich war. Die Schöpfspritze bot schon mehr Effizienz. Die Wassereimer wurden in den Spritzkasten geleert zusätzlich kamen mit «Schüeffi» aufgefüllte Tragtansen zum Einsatz. Zudem versuchten die Feuerwehren durch Einreissen der brennenden Gebäude das Feuer niedrig zu halten. Sie begossen die Brandstätte mit Wasser bis für die Nachbargebäude keine Gefahr mehr bestand.
Telefone gab es noch nicht und so brauchte es Feuerläufer, die in den Nachbardörfern zusätzliche Unterstützung holten. Früher waren die Ortsgemeinden, später die Zivilgemeinden zuständig für die Feuerwehren. Das erforderte auch ständige Bereitschaft einer Feuerwehrmannschaft mit den nötigen Rettungs- und Löschgeräten. Sobald eine verdächtige Rauchwolke aufstieg oder der Nachtwächter einen Feuerschein entdeckte, wurden die Feuerläufer aufgeboten. Auch in die Nachbardörfer hatten die Feuerläufer, unter Befehl und Führung des Dorfmeyers (Präsident), ausgerüstet mit Feuereimern und Haken, auszurücken. Bei nächtlichen Brandfällen trug der vorderste Mann ein Windlicht, ein mit Ölpapier gut verschlossener Behälter mit einer Kerze, die für minimale Beleuchtung sorgte. Das Ganze war an einer Stange befestigt. Manchmal hatten die Feuerläufer «Gewaltsmärsche» zu absolvieren. So 1812 nach Pfäffikon, 1813 nach Oberlangenhard, 1839 sogar nach Winterthur und ein Jahr später nach Ehrikon, im gleichen Jahr nach Illnau, 1858 nach Rikon und 11 Jahre später nach Rumlikon.
Für das Führen der Feuerspritze zur Brandstätte wurden vermutlich Zugtiere (Rindvieh oder Pferde) benutzt. 1877 erhielt «Weinschenk» Jucker für das Führen der Spritze fünf Franken. Aber zwei Jahre später stellte der Spritzenkommandant Jakob Jucker den Antrag, dass in Zukunft die Spritzenmannschaft die Spritze zur Brandstätte ziehen soll. Die Versammlung überliess den Entscheid der Vorsteherschaft, die diesen Antrag aber ablehnte. 1886 erhielt der Weinschenk Spörri vier Franken.
Nur drei Jahre später erhielt Gemeinderat Jucker acht Franken für das Führen der Spritze nach Langenhard. Das war zugleich das letzte Mal, dass die Spritze auswärts zum Einsatz kam. Die verbesserten Löscheinrichtungen trugen dazu bei, dass die Einsätze nur noch innerhalb der Gemeinde nötig waren (Dettenried 1912).
Damit die Feuerwehren rechtzeitig bereit waren, mussten auch die Bürger gerüstet sein. Wer einen Hausstand gründete, musste einen Feuereimer mit dem eigenen Namen versehen, kaufen. Der Neubürger Jakob Bosshard wurde 1813 dazu verpflichtet, eine Feuertanse anzuschaffen.1848 kaufte die Zivilgemeinde von Heinrich Bosshard sechs Feuerkübel, zwei Schüeffi mit der Aufschrift „Zivilgemeinde Neschwil“ für zwei Gulden 34 Schilling (14 Franken). Früher gab es für Hausrat und anderes Inventar keinen Versicherungsschutz, deshalb mussten Brandgeschädigte unterstützt werden. So findet sich 1857 in der Rechnung der Zivilgemeinde der Eintrag: Liebessteuer für Brandgeschädigte in Weisslingen 40 Franken. Bei einem auswärtigen Brandfall 1822 bezahlte die Zivilgemeinde den Feuerläufern Heider, Jucker und Keller sowie dem Seckelmeister (Kassier) und dem Dorfmeyer zusammen einen Gulden, 50 Schilling (8 Franken) für ihre Dienste. Mit einem Jahresbeitrag von 8.30 Franken wurde die Zivilgemeinde 1925 Mitglied des 1919 gegründeten Bezirksfeuerwehrverbands und für 2 Franken Mitglied beim kantonalen Verband.
1926 begann die Gebäudeversicherung unter Leitung des Bezirksfeuerwehrverbands angehende Kaderleute in fünftägigen Grundkursen und in eintägigen Weiterbildungen auszubilden. Im Jahre 2000 übernahm die kantonale Gebäudeversicherung die Leitung der Ausbildung des Feuerwehrpersonals. Mangels Besetzung im Vorstand löste sich der Bezirksfeuerwehrverband Pfäffikon 2010 auf.
Nach einem Gesuch der Zivilgemeinde an die Politische Gemeinde um einen Beitrag an das Feuerwehrwesen wurden jährliche Hydrantenbeiträge bewilligt. Die Auszahlung erfolgte bis zur Auflösung der Zivilgemeinde 2009. Ursprünglich hatte die politische Gemeinde die Oberaufsicht über die Feuerwehren der Zivilgemeinden. Nach deren Auflösung 1931 (Ausnahme Neschwil) übernahm sie das Feuerwehrwesen. In jedem Dorf blieb ein Löschzug bestehen, in Weisslingen waren es deren zwei. Neschwil blieb bis 1936 selbständig, denn im Kassabuch der Zivilgemeinde wurde 1935 die letzte Auszahlung von 32 Franken für Sold vermerkt.

Organisation

Die oberste Leitung der Feuerwehr in der Gemeinde hatte ein Oberkommandant mit dem Grad eines Majors, sein Stellvertreter führte den Hauptmannsgrad. Walter Spörri, Zimmermann aus Neschwil, wurde 1950 bis 1955 Oberkommandant. Der Neschwiler-Zug zählte 1953 30 Feuerwehrleute. Fast 30 Jahre später 1981 verlangte die Gebäudeversicherung als Subventionsbehörde die Reduktion der Mannschaft und der Löschzüge. Der Gemeinderat legte die Anzahl Löschzüge bei vier bis sechs Zügen fest.
Insgesamt waren 1987 20 Mann in der Neschwiler Feuerwehr. Ein Jahr später schlossen sich die Löschzüge Neschwil und Lendikon zum 3. Zug der Gemeinde zusammen. 1991 wurde die Feuerwehrpflicht aufgehoben, was zu einer weiteren Reduktion des Mannschaftsbestandes führte. So taten 1999 nur 99 Mann ihren Dienst in Weisslingen. 1995 trat der letzte Oberkommandant im Range eines Majors, Erhard Diener, von seinem Amt zurück. Danach waren es nur noch Kompaniekommandanten, welche nach bestandenen Kursen für die entsprechende Funktion vom Gemeinderat ernannt wurden. Durch den Zusammenschluss der Feuerwehren von Kyburg und Weisslingen zu einem Zweckverband entstand 2003 der 2. Löschzug mit Männern von Kyburg, Lendikon und Neschwil, insgesamt 20 Mann. Der Verband wurde 2015 wieder aufgelöst. Diese Zusammensetzung wurde rasch mangels Interesse an der Feuerwehr wieder aufgehoben. Die Zusammensetzung des 2. Löschzuges erfolgte anschliessend unabhängig vom Wohnort. 2013 waren von 65 aktiven Feuerwehrleuten nur noch zwei aus Neschwil.

Die Alarmierung

Die Alarmierung der Feuerwehr hat sich im Verlauf der Jahrzehnte weiter entwickelt. Anfänglich waren alle, welche einen Brand wahrnahmen, verpflichtet durch den Ruf «Fürio» die Feuerwehr und die Bewohner zu alarmieren. 1848 kaufte die Gemeinde das erste Feuerhorn zum Preis von 1 Gulden und 35 Schillingen (8.50 Franken).
1880 wurde ein Feuerruf (ähnlich dem Milchtrichter für den Alpsegen) mit Schnur und Beschlag von Drechsler Greuter, Winterthur für fünfeinhalb Franken gekauft und sieben Jahre später ein zweiter zum dreifachen Preis. Drei Feuerhörner wurden bei den Feuermeldern und im Feuerwehrlokal deponiert. Alarmiert wurde mit drei kurzen Hornstössen.
1948 mussten der Kommandant und sein Stellvertreter mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde einen Telefonapparat anschaffen. Im Restaurant «Freihof» und in der Post gab es telefonische Feuermeldestellen.
Im Ernstfall konnte der Löschzug Neschwil das Pikett Weisslingen anfordern, welches seit 1967 für die Alarmierung mit einem Rundsteueralarm über das Elektronetz ausgerüstet war. Zur Alarmierung dienten in den Jahren um 1960 Raketen, welche bei der Post und im Feuerwehrlokal stationiert waren. Dabei steckten die Verantwortlichen drei Raketen für die Abfeuerung in den Boden. Als bei einer Alarm-Übung eine Rakete nicht losging, half der verantwortliche Gemeinderat nach und wurde dabei verletzt. Als Folge davon wurden Raketenständer angeschafft. Die Raketen erhielten immer mehr Konkurrenz durch solche, die an Festivitäten gezündet wurden. Deshalb wurden um 1990 Sirenen auf den Feuerwehrlokalen installiert. Später erhielt die Mannschaft einen Funkrufempfänger.

Ausrüstung der Mannschaft

Es gab über viele Jahre keine Schutzausrüstung. 1875 bestand die Ausrüstung aus 77 Armbinden (von Maler Isler, Kollbrunn) und einem Gurt für den Wendrohrführer. Erst 1910 wurden Helme für die Rohrführer und drei Jahre später zwei Lederhelme für die elektrische Abteilung, sowie zwei Laternen und zwei Feuerwehrmützen (acht Franken) angeschafft.
Erst 1940 erhielt die ganze Mannschaft Helme, die Offiziere bekamen zusätzlich Mützen mit Gradabzeichen. Sieben Jahre später wurden die Kaderleute mit schwarzer Uniformjacke samt Gradabzeichen und Ledergurt ausgerüstet. 1953 wurde auch die ganze Mannschaft eingekleidet. Statt des Ledergurts gab es einen Hanfgurt. Zusätzlich bekamen die Offiziere schwarze Hosen. Für die Geräteführer gab es dies erst 1979.
1961 wurden die Helme mit dem gelben Kamm gegen schwarze Armeehelme mit dem Kantonswappen ausgetauscht. Erst 1987 wurden rote Überkleider samt rotem Rettungsgurt und lemonfarbige Helme angeschafft. So waren die Feuerwehrleute gut sichtbar. Später kamen Brandschutzjacken mit Hosen, speziellen Handschuhen und Stiefeln dazu. Einen besseren Helm mit zugehöriger Lampe gab es im Jahr 2000.

Feuerwehrgeräte

Ursprünglich waren Wassereimer die einzigen Hilfsmittel zur Brandbekämpfung. Ab 1792 diente eine fahrbare Schöpfspritze mit einem aufgebauten Wendrohr und einem acht Schuh (2.5 Meter) langen Schlauch zur Feuerbekämpfung. Die Spritzweite betrug 100 Schuh (31 Meter). Die Spritze wurde beim Spritzenmacher Bleuler aus Kirchuster zum Preis von 350 Gulden (1750 Franken) – inklusive Trinkgeld und sechsjähriger Garantie – gekauft. Die Hälfte musste bei der Lieferung bezahlt werden, der Rest in zwei Raten innert zwei Jahren, dabei wurde kein Zins berechnet. Das Kirchengut übernahm 40 Pfund (100 Franken). Damit die Spritze funktionierte, musste der Wasserkasten gefüllt werden. Dies geschah mit Eimern und Tansen aus Holz und später aus Leder. Die Kosten für die jährliche Wartung der Spritze übernahmen das Bürger- und Gemeindegut je zur Hälfte. In den Kassabüchern von 1819 ist vermerkt:«Dem Heinrich Keller die Feuerspritze als die Hälfte zu unterhalten, 35 Schilling die andere Hälfte übernahm das Bürgergut. (zusammen 70 Schilling, das entspricht 8 Franken).» Offenbar herrschte Platznot im alten Feuerwehrlokal, denn die Feuerleiter wurde bei Peter Spörri untergebracht und dafür erhielt er 10 Schilling (1 Franken). Zur Ausrüstung der Feuerwehr gehörten auch vier «Flöchnersäcke» (zur Sicherung von Wertgegenständen) zu je 30 Schilling. Für die Bemalung wurden 25 Schilling bezahlt. 1871 schaffte die Zivilgemeinde für 1023 Franken eine Saugspritze an. Diese sog das Wasser automatisch aus Bächen und Feuerweihern, so brauchte es keine Menschenketten mehr. Der Lieferant, die Firma Tobler in Hutzikon vergütete für die alte Spritze 200 Franken. 200 Fuss (61 Meter) neue Hanfschläuche und zwei Laternen ergänzten das Feuerwehrmaterial. Jährlich mussten nun zwei Funktionstests vorgenommen werden. In den Büchern finden sich Hinweise, dass dies 1872 einmal mit 16 und einmal mit 14 Mann geschah. Für den Test erhielt jeder 50 Rappen Besoldung. Für den Unterhalt erhielt Kaspar Schenkel 1872 4.60 Franken. Die neuen Hanfschläuche hatten einen Durchmesser von 55 mm und waren ausgerüstet mit einem Mutter- und Vaterschloss und einem Strahlrohr (früher: Wendrohr).
Auf Verlangen des Bezirksrates mussten die Feuerwehrgeräte und das Material 1873 erstmals inventarisiert werden: 1 Saugspritze mit Saugschlauch 15 Fuss; Transportschläuche 200 Fuss; 1 Theilhahn; 2 Wendrohre 8 Kaliber und die nötigen Schlüssel; 2 Wagenlaternen; 2 Windlichter samt Säcken; 1 Wagenbeil; 1 Schaufel; 1 Kerzenbehälter; 2 Gurten für Wendrohrführer; 1 Wagenseil; 4 Flöchsäcke; 2 Tansen; 2 Schüeffi; 12 Kübel; 1 Doppelleiter; 1 Reiss-, 2 mittel und 3 kleine Haggen (Haken).
1899 stellte der Verwalter der Zivilgemeinde den Antrag, die alten Feuerwehrschläuche durch 150 Meter lange, neue von bester Qualität zu ersetzen. Zusätzlich wurde ein Schlauchwagen von Ehrsam/Rüegg aus Wädenswil für total 551 Franken bestellt. Die Dettenrieder hatten keine eigene Spritze, sie mussten deshalb den Neschwilern bis 1914 einen jährlichen Beitrag von 30 Franken für allfällige Benützung bezahlen. 1912 rekurrierten die Dettenrieder beim Bezirksrat gegen diesen Betrag mit der Begründung, die Saugspritze hätte zuwenig Schläuche, um die nötigen Löscharbeiten zu erledigen. Dieser Rekurs wurde abgewiesen. Man einigte sich ab 1915 auf einen jährlichen Betrag von 20 Franken. Insgesamt versah die Spritze ihren Dienst bis 1924. Mit der neuen Wasserversorgung wurden Oberflurhydranten installiert. Schon seit der Jahrhundertwende existierte ein Unterflurhydrant der Brunnengenossenschaft im Oberdorf, allerdings mit einem minimalen Wasserdruck. Zum Ärger des späteren Präsidenten der Zivilgemeinde, Walter Spörri, wurde die alte Spritze einem Alteisenhändler zur Verschrottung gegeben. Auch die alte Zugleiter und die Hanfschläuche wurden ersetzt und ein zweiter Schlauchwagen angeschafft.
1965 ersetzte man die alten Schlauchschlösser durch Storzkupplungen, die ohne Schlüssel funktionieren. Dies hatte den Vorteil, dass nicht wie bei den Mutter- und Vaterschlössern beim raschen Legen der Leitungen auf das passende Schlauchende geachtet werden musste. Früher behalf man sich mit einem Übergangsstück einem sogenannten Eselsstück. Bei Übungen ohne Wasser wurden auf einem Haspel aufgerollte alte Schläuche mit Storzkupplungen auf einem Schlauchwagen eingesetzt. Nach jeder Übung wurde ein Haspel mit neuen Schläuchen aufgesetzt, um im Ernstfall bereit zu sein. Mit den neuen Hanfschläuchen wurde wenig geübt, denn die nassen «gstabigen» Schläuche mussten im Feuerwehrlokal zum Trocknen ausgelegt werden. Ein andernorts üblicher Schlauchturm wurde nachträglich nicht eingebaut. Diese Notwendigkeit änderte sich durch die Anschaffung von innen gummierten Schläuchen, die nur vor dem Winter getrocknet werden mussten.
Ab 1990 kamen vollsynthetische Schläuche zum Einsatz. Für die Neun Meter-Strebenleiter mit fahrbarem Untersatz waren zur Bedienung sechs bis acht Mann nötig. Zur Rettung von verletzten oder älteren Personen kam der Rettungsschlitten des Zivilschutzes zum Einsatz. 1996 wurde für die ganze Gemeinde ein Tanklöschfahrzeug angeschafft, das auch mit den nötigen Rettungsgeräten ausgerüstet war. Den Neschwilern überliessen die Weisslinger den pneubereiften Haspelwagen, der mit drei Schlauchhaspeln und Zubehör ausgerüstet ist. Das war das Ende der eisenbereiften Schlauchwagen. Vieles was einst zur Feuerwehr gehörte, ist verschwunden, so fehlen die alten Feuerwehreimer, ein einziges Exemplar aus Holz mit dem Neschwilerwappen befindet sich in Privatbesitz.

Feuerwehrpflicht

Für Männer zwischen 16 und 59 Jahren bestand Feuerwehrpflicht. Bei Bedarf konnten sogar auch Jüngere oder Ältere aufgeboten werden. Die Feuerwehrordnung regelte allfällige Ausnahmen und legte die Feuerwehrsteuer für nicht Feuerwehrdienstpflichtige fest. Der Ansatz betrug 1949 je nach Einkommen zwischen 2 und 200 Franken.
Wer 20 Jahre dabei war, wurde von der Steuer befreit. Als Jugendlicher hatte man damals Freude, bei der Feuerwehr mitzumachen. Manchmal mussten die Ärmel des Kittels gekürzt werden! In der Feuerwehrverordnung von 1981 wurde das Alter für Feuerwehrdienstpflichtige auf 20 bis 49 Jahre reduziert. Ab 1991 gilt die freiwillige Feuerwehr, der Bestand wurde noch einmal kleiner.

Feuerwehrsold

Früher erhielten Feuerwehrleute keinen Sold. Bei auswärtigen Einsätzen übernahm die Zivilgemeinde Neschwil die Verpflegung. So ist nachzulesen, dass nach einem Brand 1811 in Grafstal 33 Feuerwehrleute bei ihrer Rückkehr nach Weisslingen mit Wein und Brot verpflegt wurden, was Kosten von sieben Gulden, neuen Schilling (ca. 36 Franken) ergab.
Im gleichen Jahr brannte es in Theilingen, da erhielt die Mannschaft einen Trunk für vier Gulden, acht Schilling (10 Franken). 1829 gab es einen Trunk beim Ausprobieren der Feuerspritze (vier Gulden 35 Schilling).
Gemäss der neuen Feuerwehrverordnung von 1907 für die Aussenwachten sollte auch weiterhin keinen Sold ausgegeben werden, allerdings überliess man den Entscheid den Zivilgemeinden. Schon ein Jahr später bezahlte die Zivilgemeinde Neschwil pro Übung einen Sold von 50 Rappen, bei Brandfällen gab es einen Franken. Das ergab in jenem Jahr Ausgaben von 61 Franken. Der Spritzenkommandant und der Werkführer er-hielten zusammen 28 Franken.
1908 wurden einige Feuerwehrleute gebüsst, weil sie nicht die ganze Zeit auf dem Brandplatz waren. Später beschloss die Zivilgemeinde, dass solchen Feuerwehrleuten der ganze Jahressold gestrichen werde. Vor knapp hundert Jahren, 1917, gab es pro Übung einen Franken und im Ernstfall 1.50 Franken.
Im Krisenjahr 1935 betrug der Sold nur 50 Rappen. In jenem Jahr erfolgte die letzte Soldauszahlung von 32.50 Franken durch die Zivilgemeinde, im folgenden Jahr übernahm die Politische Gemeinde den Sold: 1950 1 Franken, 1975 5 Franken, 1984 8 Franken, für den Löschzugchef zusätzlich 340 Franken.
1991 wurde die Feuerwehrpflicht aufgehoben. Nun erhielt jeder Feuerwehrangehörige pro Übung 50 Franken. Der Zugchef bekam zusätzlich 800 Franken.

Versicherungen

Nach einem Brand 1902 in Neschwil bezahlte die Mobiliarversicherung den drei Feuerwehren von Neschwil, Dettenried und Lendikon für vortreffliche Leistungen 30 Franken. In der Feuerwehrverordnung von 1907 wurde noch auf eine Versicherung der Mannschaften von Neschwil, Dettenried und Lendikon verzichtet. Es gab aber die Möglichkeit, die eingeteilte Mannschaft ganz oder nur die am meisten gefährdeten Leute bei der Hülfskasse des Schweizerischen Feuerwehrvereins zu versichern. Die Zivilgemeinde Neschwil, zusammen mit Dettenried und Lendikon, versicherte ab 1911 alle Feuerwehrmänner. Die jährliche Prämie betrug 33.75 Franken. Die Dettenrieder übernahmen 10.85 Franken und die Lendikoner 4.55 Franken.
Nach der Auflösung der Zivligemeinden Dettenried und Lendikon1930 bezahlte Neschwil noch während fünf Jahren eine Prämie von 23.20 Franken. Anschliessend übernahm die Politische Gemeinde die Verwaltung der Feuerwehr. Von einer Haftpflichtversicherung war damals keine Rede. Ab 1811 zahlte die Zivilgemeinde Neschwil für das Spritzenhaus eine Prämie von 5 Schilling, 3 Heller (60 Rappen) an die obligatorische Gebäudeversicherung. Laut Rechnung von1813 wurde anfänglich die Assekuranzsteuer der Gebäudeversicherung für Besitzer von Liegenschaften durch die Zivilgemeinde eingezogen. 1935 waren es 23 Franken.

Bussen

So lange die Feuerwehrpflicht bestand, waren die Übungen obligatorisch. Wer fehlte, musste eine Busse bezahlen. Die Feuerwehrkommission setzte 1918 die Bussen auf drei Franken fest. Wer zu spät kam, bezahlte einen Franken.
Dreissig Jahre später erhob die politische Gemeinde Bussen von zwei Franken und beim Fehlen im Brandfall fünf Franken. Spätere Erhöhungen sind in der Feuerwehrverordnung (1967, 1981) nicht mehr festgehalten. Ab 1976 bestand die Möglichkeit, eine verpasste Übung nachzuholen. Ab 1991 wurde die Feuerwehrpflicht aufgehoben, Bussen und Nachholübungen gestrichen.

Feuerwehrkommission

1907 verlangte der Gemeinderat von den Zivilgemeinden eine gemeinsame Verordnung über das Feuerwehrwesen. Diese wurde vom Gemeinderat, der Direktion des Innern und der vereinigten Versammlung der Zivilgemeinden genehmigt. Neu wurde eine Feuerwehrkommission, bestehend aus fünf Mitgliedern (Neschwil drei, Dettenried und Lendikon je eine Vertretung für ihr Gebiet) bestimmt.
Weil nur Neschwil eine Feuerwehrspritze besass, übernahmen die drei Neschwiler Mitglieder der Feuerwehrkommission die Aufsicht über die Dienstbereitschaft und die Lösch- und Hilfsgeräte. 1931 wählte der Gemeinderat für die gesamte Gemeinde eine Feuerwehrkommission, der auch alle Kommandanten der Löschzüge angehörten. Nach der revidierten Feuerwehrordnung von 1967 wurde ein jährlicher Kommandantenrapport unter der Führung des Oberkommandanten eingeführt. Anlässlich dieses Rapportes wurde ein Vertreter der Löschzüge in die Feuerwehrkommission abgeordnet.

Feuerwehrübungen

1792 wurde die erste Feuerwehrspritze angeschafft und in der Folge waren auch entsprechende Übungen zu absolvieren, dabei wurde vor allem die Funktionstüchtigkeit der Spritze getestet. Ob auch Übungen mit der Leiter stattfanden, ist nicht bekannt. Für ein dreimaliges Üben mit der Spritze sind 1841 im Kassabuch Ausgaben für Wein und Brot für sechs Gulden und 32. Schilling (33 Franken) verbucht. Der einzige 1901 erstellte Unterflurhydrant im Oberdorf beim Dorfbrunnen wurde mit oder ohne Feuerspritze für Übungen benützt.
Das Standrohr musste ständig bereit sein und wurde deshalb im nahen Schopf deponiert. 1925, nach der Erstellung der Oberflurhydranten beschloss die Zivilvorsteherschaft zwei Hydrantenübungen durchzuführen, vermutlich mit Rettungsübungen.
Fünf Jahre später waren es drei Übungen, welche später auf fünf erhöht wurden. Zusätzlich fanden in Weisslingen vier Kaderübungen statt. Es gab auch jedes Jahr Haupt- oder Alarmübungen, welche von einem kantonalen Inspektor und in Anwesenheit des Statthalters beurteilt wurden. Bei einer Personenrettungsübung verzichtete Ruedi Meier auf eine reglementarische Abseilung und wollte Meinrad Landolt mit der Begleitperson auf die einfache Art über die Leiter abseilen. Nach einem Aufschrei des Kommandanten fragte Meier:«Was isch los, dänn ziehnd mir en halt wieder ue!» Noch Jahre später erinnerte sich der Statthalter an den Vorfall und erzählte davon. Lange Zeit war es üblich, die Mannschaft dem Spritzen- oder Leitercorps fest zu zuteilen. Um die Übungen kurzweiliger zu gestalten, änderte 1972 der Löschzug Neschwil das Verfahren, indem nach der Pause der zweistündigen Übung die Geräte innerhalb der Mannschaft ausgetauscht wurden. Das hatte Vorteile, so konnte jeder im Ernstfall alle Geräte bedienen. Männer im fortgeschrittenen Alter wurden dem Wacht- oder später dem Verkehrscorps zugeteilt. Für das Elektrocorps brauchte es Leute mit entsprechenden Kenntnissen. So wurden ab 1912 ein bis zwei Leute speziell in diese Aufgabe eingeführt. Die Geselligkeit kam nicht zu kurz. In der Pause gab es manchmal einen Trunk, der sich gerne in die Länge zog, so dass die Geräteführer die Mannschaft zum raschen Austrinken ermahnen mussten.
Die Übungen endeten in der Regel im Restaurant Freihof. Nach der letzten Übung Ende Jahr gab es ein Schübligbankett, ein gemütlicher Abschluss, der sich gerne in die Morgenstunden hinzog. Möglicherweise verhinderte der vor dem Restaurant deponierte Feuerwehrhelm eine drohende Busse wegen Übertretung der Polizeistunde.

Der Feuerweiher

Brandbekämpfung ist nur möglich mit der entsprechenden sicheren Wasserreserve. Die kantonale Feuerpolizei verlangte deshalb die Erstellung eines Feuerweihers. 1811 erstand die Zivilgemeinde von Felix Jucker das benötigte Land für 40 Gulden (200 Franken). Für Aushub und Material für den Weiher kamen weitere 23 Gulden (115 Franken) dazu. Der Weiher lag unterhalb der heutigen Remise mit der Turmuhr. Das Wasser wurde vom nahen Bach – der vom Grundwassersee unterhalb des heutigen Schulhauses gespiesen wurde – durch einen Holzkänner (Holzkanal) in den Weiher geleitet. Jedes Jahr waren aufwendige Unterhaltsarbeiten, Sicherung des Wasserzulaufs, Abdichtung und Reinigung des Weihers nötig.
Aus den alten Rechnungen sind die Kosten ersichtlich:
Für ein Trünklein, weil man den Weiher geputzt 16 Schilling (2 Franken). 1825 dem Gemeinderat Schenkel für den Weiher zu unterhalten 20 Schilling (2.50 Franken). 1833 dem Feuerweiher zweimal die Löcher vermacht. Dem Jakob Meili für zwei Fuder Leim (Lehm) zum Feuerweiher geführt 20 Schilling. 1838 dem Kaspar Spörri einen halben Tag gearbeitet am Weiher 10 Schilling. 1864 dem Jakob Gubler für Arbeit und Material beim Weiher 4.75 Franken.
1895 durch die Eindolung des Wasserzulaufs mit Zementrohren wurden die Unterhaltsarbeiten einfacher. 1910 wurde der Weiher eingezäunt. 1924 führte die Zivilgemeinde das Hydrantensystem ein, der Feuerweiher war nicht mehr nötig. David Heller als Anstösser kaufte den Weiher 1925 für 30 Franken und deckte ihn zu.
Um bei Brandfällen das Wasser der Bäche nebst dem Hydrantensystem zu nutzen, schaffte die Gemeinde in den 1940er Jahren eine Saugspritze (Vogt) an. Für deren Einsatz in Neschwil richtete man eine eiserne Falle für einen Wasserstau im Kontrollschacht des Dorfbaches ein. Diese Falle beim Brunnen im Unterdorf besteht heute noch.

Brandfälle

Seit der Einführung der obligatorischen Gebäudeversicherung durch das Brandassekuranzgesetz 1810 sind die Brandfälle in Neschwil registriert. Bekannt ist zum Beispiel, dass ein siebenjähriger Knabe am 13. Oktober 1873 ein Zweifamilienhaus in Brand steckte (neu aufgebaut Neschwilerstrasse 19). Am 12. Januar 1901 brannte das längste Wohnhaus, «Langen- oder Hausenstock» mit sieben Wohnungen aus unbekannten Gründen (Neubau Neschwilerstrasse 45, heute grosse Scheune). Am 26. Januar 1902 brannte ein weiteres Wohnhaus aus unbekannten Gründen (Neubau Ludetswilerstrasse 21). Am 4. Juli 1908 löste ein Blitzschlag den Brand des Zweifamilienhauses gegenüber der Neschwilerstrasse 63 aus. Nachfolgend wurde eine Scheune gebaut. Im Archiv ist zu lesen, dass die Abteilung Brandassekuranz Zürich «die rasche und angestrengte Löscharbeit» der Feuerwehr lobte. 1912 erfolgte die Einführung der Elektrizität. Möglicherweise war das auch ein Grund, dass es weniger Brände gab.
Am 13. Januar 1932 kam es zu einem Brandschaden in der ehemaligen Weberei, der Bauernmühle und dem Stampfgebäude in der Schliffi. Das Gebäude musste anschliessend abgebrochen werden.
Am 30. April 1933 brannte das Postgebäude, niemand wusste weshalb (neu Aufbau Neschwilerstrasse 35). Die Ursache für den Brand des Bauernhauses am 13. September 1936 dagegen wurde bekannt. Der Hauseigentümer hatte einen Mitbewohner zur Brandstiftung ermuntert. Später folgte daselbst ein Schopfbau. 1949 brannte der Wald in der Sägelägerten (Parzelle 4332, Plan 1960), ausgelöst während grosser Trockenheit durch unvorsichtiges Feuern. Vieles ging schief. Das Jauchefass, mit dem das Wasser herbeigeführt wurde, war undicht, am Brandplatz war es fast leer. Etliche Männer waren an der militärischen Inspektion und so versuchten die wenigen, die noch zu Hause waren, mit Schaufeln und Ästen das Feuer zu bekämpfen. Das gelang erst, als auch die Wehrmänner zurückkehrten und mithalfen.
Am Heiligen Abend 1973 geriet ein Schopf durch zeuselnde Kinder in Brand. Dank der Aufmerksamkeit einer Nachbarin konnte die Feuerwehr rechtzeitig alarmiert werden und den Brand des Wohnhauses Neschwilerstrasse 25, verhindern. Kleinere Brände (Kaminbrände) gab es immer wieder. Keine nähere Angaben gibt es zum Waldbrand im Stutz 1865.

Futterstockkontrolle

Gefährlich waren überhitzte Heustöcke, sie gerieten leicht in Brand. Deshalb musste die Temperatur nach der Ernte durch die Feuerwehr zweimal gemessen werden. Um 1950 herrschten im Sommer oft schlechte Wetterbedingungen. Da wurde manchmal das nicht ganz trockene Heu eingebracht, was zur Überhitzung führte.
Einmal kam es auch in Neschwil zur Überhitzung eines Heustocks. Da musste der Löschzug den grössten Teil des Heustocks abtragen, dies bei starker Dampf- und Hitzeentwicklung. Die Schlauchleitungen waren in Bereitschaft. Ab 1990 lag die Verantwortung für die Kontrolle der Heustöcke bei den Landwirten.

Die Feuerwehrkommandanten

1792 wurde eine Feuerspritze angeschafft und der Kommandant der Feuerwehr hiess Spritzenkommandant. Dies blieb so bis 1924. Erst dann wurden die Kommandanten Feuerwehrkommandanten genannt. Die Liste der Feuerwehrkommandanten ist erst ab 1877 nachgeführt. Einzige Ausnahme ist Hansulrich Heider, er wird 1825 als Feuerwehrhauptmann erwähnt. Er erhielt 20 Schilling für seine Arbeit. Die Kommandanten mussten sich alle drei Jahre der Zivilgemeindeversammmlung zur Wahl stellen. Nicht immer schaffte es ein Kandidat im ersten Wahlgang. 1883 waren drei Wahlgänge nötig. Auch für die Werkführer brauchte es manchmal mehrere Wahlgänge. Oswald Spörri war 1934 der letzte Kommandant, der durch die Zivilgemeinde gewählt wurde. Nachdem die Feuerwehr in die Zuständigkeit der Politischen Gemeinde kam, war die Feuerwehrkommission für die Wahl des Kommandanten des Löschzugs Neschwil zuständig.

Liste der Kommandanten

1825 Heider Hansulrich 1928 Winkler Jakob
1878 Schenkel Jakob 1934 Spörri Oswald
1883 Meili Heinrich 1940 Spörri Walter
1889 Schenkel Jakob 1950 Weber Franz
1898 Jucker Heinrich, Wegknecht 1957 Aeppli Oskar
1901 Heider Hermann 1972 Spörri Albert
1909 Weber Jakob 1978 Meier Karl
1912 Jucker Heinrich, Sohn 1990 Rüegg Ernst
1913 Bürgisser Franz 1994 Keller Andreas
1916 Spörri Jakob, Sohn 1999 Meier Roger
1922 Jucker Rudolf, Sohn 2003 Löschzug Neschwil/Lendikon aufgehoben

Der Feuerschauer

Der Feuerschauer war ein von der Gemeinde bestimmter Fachmann, welcher Kochherde, Kachelöfen, Kamine und Holzfeuerungen auf Mängel zu überprüfen. Es ist nicht bekannt, wann genau diese Kontrollen eingeführt wurden. Bekannt ist, dass Florian Bonelli bis 1981 und Hans Studer bis 1987 Feuerschauer waren. Ab dem folgenden Jahr übertrug der Gemeinderat diese Aufgabe einem Kaminfeger, der für jedes Haus ein Kontrollbuch zu führen hatte. Nur kurze Zeit später konnte jeder Hausbesitzer den Kaminfeger selber wählen.

Frauenfeuerwehr

Die Mehrzahl der im Löschzug Neschwil eingeteilten Männer arbeiteten auswärts. Aus diesem Grund versuchte Karl Meier, Löschzugchef, die Frauen für den Feuerwehrdienst zu begeistern. Anlässlich einer Feuerwehrübung der Männer folgten mehrere interessierte Frauen der Einladung zu einem Informationsabend mit praktischen Arbeiten. Während dieser Aktion erhielt das Oberkommando in Weisslingen davon Kenntnis. Das Oberkommando entschloss sich zu einem sofortigen Besuch in Neschwil. Mit der Bemerkung, dass über diese Aktion noch gesprochen werde, ging der kurze Besuch zu Ende. Anlässlich einer Feuerwehrkommissionssitzung führte dieser Informationsabend zu einer heftigen Diskussion unter einzelnen Mitgliedern. Die voreilige Vorstellung des Oberkommandos, dass man in Neschwil Frauen in die Feuerwehr einteilen wolle, war falsch. Man wollte ja an diesem Informationsabend nur von den Frauen die Einstellung und Meinung zum Feuerwehrdienst erfahren. Die Feuerwehrkommission verbot an dieser Sitzung die Verwendung von Feuerwehrmaterial für solche Aktionen.

Die Gründung

Trotzdem entschlossen sich acht Frauen unter der Leitung von Karl Meier, die Frauenfeuerwehr Neschwil auf freiwilliger Basis 1978 ins Leben zu rufen. Da die Frauen für ihre Ausstattung selber aufkommen mussten, entschlossen sie sich, dass das dafür benötigte Geld mit dem Betrieb einer „Feuerwehrbeiz“ an der Chilbi in Weisslingen zu beschaffen sei.
Es begann mit dem Kauf eines Schlauchwagens von der Brandwache Zürich für Fr. 50.-. Dazu kam das Schlauchmaterial mit entsprechendem Zubehör für den Löschdienst. Für die Schutzausrüstung der Frauen war die Anschaffung von neuen schwarzen Kitteln mit Abzeichen, sowie Gurten, schwarze Helme und Mützen nötig. Für den gesellschaftlichen Teil wurden T-Shirts mit dem Neschwiler Wappen angeschafft.

Die Ausbildung

Das Ziel der Ausbildung mit jährlich vier Übungen war wie bei den Männern der Rettungs- und Löschdienst. Dabei wurde vermehrt mit Wasser gearbeitet. Für eine Rettungsübung konnte auch ein Militärhelikopter angefordert werden. Das konnte gleichzeitig mit einer Sanitätsausbildung gekoppelt werden. Spezialisten der Verkehrspolizei übernahmen an einer Übung die Ausbildung im Verkehrsdienst. An den Übungen mussten die Frauen nach dem Grundsatz „Retten, Halten, Löschen“ auch selbständig Entscheide fällen und Anweisungen erteilen.
Feuerwehrwettkampf: Eine Besonderheit war die Teilnahme der Frauen 1987 und 1988 am schweizerischen Feuerwehrwettkampf in Zollikon. Eine Gruppe von fünf Neschwiler Frauen stellten sich dieser Herausforderung und bereiteten sich mit zusätzlichen Übungen gewissenhaft darauf vor. Kommandiert wurde die Gruppe von der zum Wachtmeister beförderten Erika Rüegg. Die Zuschauer waren überrascht über die gute Beherrschung der Geräte durch die einzige Frauengruppe. Wäre die Disziplin „Rettung“ mit der Leiter nicht auch nach Zeit bewertet worden, hätten sich die Frauen in der Mitte der Rangliste platzieren können. Sie erreichten den Rang 35 von 40 Mannschaften. Es herrschte eine festliche Stimmung an der Rangverkündigung und die Frauen durften für ihre gezeigten guten Leistungen Blumensträusse entgegennehmen.
Zum 20jährigen Jubiläum 1998 organisierte die Frauenfeuerwehr in Neschwil einen Wettkampf für Männer der Feuerwehren. Nur bescheidene fünf Gruppen beteiligten sich daran, was jedoch trotzdem auch mit den Zuschauern eine festliche Stimmung aufkommen liess.