Die Zivilgemeinde
1819 ist der Name „Zivilgemeinde Neschwil“ erstmals auf einer Jahresrechnung vermerkt. Die Ortsgemeindegrenzen wurden Zivilgemeindegrenzen. Die Politische Gemeinde Weisslingen, die durch die Verfassung und das Gemeindegesetz von 1831 gebildet wurde, fasste die vier bestehenden Zivilgemeinden (Neschwil, Lendikon, Weisslingen, Theilingen, Dettenried-Schwendi ) zusammen. Sie überliess diesen aber, wie früher den Ortsgemeinden, weiterhin die ökonomischen Aufgaben. Bis zu Jahr 1900 geblieben ist auch die Frondienstpflicht der Bürger und Hintersässer (Nichtbürger).
Bürgernutzen
Überschüsse aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften kamen nur den Bürgern zugute (Bürgernutzen; 1907: 10 Franken/Bürger). Das änderte sich 1930 aufgrund des neuen Gemeinde- und Finanzausgleichsgesetzes von 1926. Dieses verlangte einen Steuerausgleich innerhalb der Politischen Gemeinde. Weisslingen, Lendikon, Theilingen und Dettenried-Schwendi entschlossen sich deshalb 1931, mit Genehmigung des Regierungsrates, ihre Zivilgemeinden aufzuheben.
Neschwil entschied sich für die Beibehaltung. Sie wollten sich nicht von ihrem ertragreichen Wald von 69 Hektaren trennen. Dank dem Erlös aus diesen Waldungen waren sie nicht darauf angewiesen, Steuern einzuziehen. Die Einnahmeüberschüsse kamen den Neschwiler Bürgern in Form von Bürgernutzen oder verbilligtem Wasserbezug zugute. Diese Regelung tolerierte die kantonale Direktion des Innern jedoch nur bis Ende 1941. An einer ausserordentlichen Versammlung beschlossen die Neschwiler zwar die Beibehaltung des Bürgernutzens. Dieser Beschluss wurde aber durch Verfügung der Direktion des Innern vom 4.8.1942 als gesetzwidrig aufgehoben. Ein Rekurs gegen diese Verfügung wurde vom Regierungsrat abgewiesen. Die Vorsteherschaft der Zivilgemeinde Neschwil (Walter Spörri, Oswald Spörri, Walter Schenkel) und die Bürger Heinrich Spörri, Jakob Weber und Sohn, Albert Keller, Gustav und Adolf Meili gelangten daraufhin mit einem staatsrechtlichen Rekurs an das Bundesgericht. Mit Hinweis auf Artikel 55 der Kantonsverfassung wies der oberste eidgenössische Gerichtshof diesen Rekurs ab, mit der zusätzlichen Begründung, dass der erzielte Reinerlös nur für öffentliche Bedürfnisse dienen soll. Dessen ungeachtet unterstützte die Zivilgemeinde weiterhin verschiedene Anlässe und organisierte auch Reisen für die Neschwiler.
Weitere Entwicklungen
Nach der Auflösung der drei übrigen Zivilgemeinden im Gemeindebann Weisslingen wurde 1936 auch das Feuerwehrwesen von Neschwil in die Obhut der Politischen Gemeinde überführt. Die guten Erträge aus dem Wald sicherten indes den Weiterbestand der Zivilgemeinde Neschwil, wie auch den dauernden Unterhalt ihrer bestehenden Anlagen, des Waldes, der Remise mit Schlachtlokal und der Wasserversorgung. Im Laufe der Zeit lösten sich die 450 seit 1855 im Kanton bestehenden Zivilgemeinden auf.
Grosse finanzielle Investitionen, speziell in die Wasserversorgung, zwangen viele davon zur Auflösung und Übergabe ihrer Anlagen an die politischen Gemeinden. Die gute finanzielle Lage ermöglichte der Zivilgemeinde Neschwil nebst notwendigen Reparaturen an der Wasserversorgung, diese auch zu erneuern (siehe: Wasserversorgung). Weitere finanzielle Beteiligungen aus den Walderträgen wurden aber durch den Bezirksrat mit dem Hinweis auf die Eigenfinanzierungspflicht verwehrt. Die neue Kantonsverfassung von 2005 verlangte schliesslich die Aufhebung der kantonsweit noch verbliebenen 18 Zivilgemeinden bis 2010. Im Bezirk Pfäffikon war Neschwil die letzte Zivilgemeinde.
Schweren Herzens musste man einsehen, dass ein Rekurs, notfalls bis an das Bundesgericht, chancenlos wäre. Auch gingen die Erträgnisse aus dem Wald stark zurück, waren doch die Bauholzpreise seit 1980 bis um die Hälfte gesunken. Dazu kam noch vermehrter bürokratischer Aufwand, z.B. das vierzigseitige neue Rechnungsmodell 1986 mit einer Abnahmegebühr von 250 Franken für die Bezirkskanzlei. Eine spätere Auflösung der Zivilgemeinde wäre unter diesen Umständen wohl unumgänglich geworden.
Wäre die damalige Korporation um 1840 nicht von der Zivilgemeinde übernommen worden (wie Theilingen und Weisslingen), könnten vermutlich heute noch Neschwiler Teilhaber des ehemaligen Zivilgemeindewaldes sein.
Die Auflösung der Zivilgemeinde
Am 7. Dezember 2007 hatten die 18 an der letzten Versammlung anwesenden Stimmberechtigten trotz einiger ablehnender Stimmen keine andere Wahl, als der Auflösung der Zivilgemeinde Neschwil per Ende 2008 zuzustimmen.
Zum Abschluss kamen die Neschwiler noch in den Genuss einer Abschiedsfahrt inklusive Brunch. In einwandfreiem Zustand übergab die Zivilgemeinde Neschwil 2009 die Liegenschaften, den Wald, die Remise und die Wasserversorgung mit einem Gesamtwert von ca. 300‘000 Franken (Bilanzwert), sowie 65‘321 Franken an flüssigen Mitteln an das politische Gemeindegut.

